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Unterschreiben

Unterschriftslisten

  • Unterschriften dürfen per Gesetz nur auf Papier gesammelt werden.
  • Unterschreiben dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, die in Augsburg gemeldet sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Die Angabe der vollständigen Meldeadresse sowie des Geburtsdatums ist Pflicht.
  • Die Adresse muss die des Erstwohnsitzes sein.

Bitte beim Druck beachten:

  • Immer beidseitig drucken inkl. der Rückseite, damit die Liste gültig ist
  • Drucker so skalieren, dass die komplette Seite gedruckt wird

Zustellung oder Abgabe

Sie haben folgende Möglichkeiten, uns ausgefüllte Listen zukommen zu lassen:

  • Listen bitte falten und in einem ausreichend frankierten Fensterkuvert versenden
    oder
  • Listen an ein Ihnen bekanntes Mitglied der altaugsburggesellschaft oder der ÖDP weitergeben
    oder
  • bis zur Kommunalwahl am 8. März: Listen bei den wöchentlichen Infoständen oder bei Veranstaltungen der ÖDP abgeben. Die Termine finden Sie online unter https://www.oedp-augsburg.de/aktuelles/termine

Herzlichen Dank für Ihr Engangement!