Unterschriftslisten
- Unterschriften dürfen per Gesetz nur auf Papier gesammelt werden.
- Unterschreiben dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, die in Augsburg gemeldet sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
- Die Angabe der vollständigen Meldeadresse sowie des Geburtsdatums ist Pflicht.
- Die Adresse muss die des Erstwohnsitzes sein.
Bitte beim Druck beachten:
- Immer beidseitig drucken inkl. der Rückseite, damit die Liste gültig ist
- Drucker so skalieren, dass die komplette Seite gedruckt wird
Zustellung oder Abgabe
Sie haben folgende Möglichkeiten, uns ausgefüllte Listen zukommen zu lassen:
- Listen bitte falten und in einem ausreichend frankierten Fensterkuvert versenden
oder - Listen an ein Ihnen bekanntes Mitglied der altaugsburggesellschaft oder der ÖDP weitergeben
oder - bis zur Kommunalwahl am 8. März: Listen bei den wöchentlichen Infoständen oder bei Veranstaltungen der ÖDP abgeben. Die Termine finden Sie online unter https://www.oedp-augsburg.de/aktuelles/termine
Herzlichen Dank für Ihr Engangement!
